BR: Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes

Der Bun­desrat hat die Vernehm­las­sung zur Änderung des Geld­wäschereige­set­zes eröffnet. Die Vor­lage basiert auf den wichtig­sten Empfehlun­gen des vierten Län­der­berichts der Finan­cial Action Task Force (FATF).

Zu den wichtig­sten Mass­nah­men gehören die folgenden:

  • Für bes­timmte Dien­stleis­tun­gen im Zusam­men­hang mit Gesellschaften und Trusts, haupt­säch­lich im Bere­ich Grün­dung, Führung und Ver­wal­tung, sollen Sorgfalt­spflicht­en einge­führt wer­den. Tätigkeit­en für oper­a­tive Gesellschaften in der Schweiz sind davon ausgenommen.
  • Neu verpflichtet das Gesetz die Finanz­in­ter­mediäre expliz­it, die Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Per­son zu über­prüfen, wom­it die bish­erige Recht­sprechung kod­i­fiziert wird. Weit­er sollen Finanz­in­ter­mediäre die Aktu­al­ität der Kun­den­dat­en regelmäs­sig über­prüfen. Peri­odiz­ität und Umfang der Prü­fung richt­en sich dabei nach dem Risiko, das die Ver­tragspartei darstellt.
  • Vere­ine, die Gefahr laufen, zur Ter­ror­is­mus­fi­nanzierung oder Geld­wäscherei miss­braucht zu wer­den, müssen sich neu ins Han­del­sreg­is­ter ein­tra­gen lassen. Dabei han­delt es sich um Vere­ine, die haupt­säch­lich zu einem kar­i­ta­tiv­en Zweck an der Samm­lung oder Verteilung von Ver­mö­genswerten im Aus­land beteiligt sind.
  • Weit­er soll das Melderecht aufge­hoben wer­den, da für dieses kaum mehr ein Anwen­dungs­bere­ich beste­he. Ausser­dem soll der Schwellen­wert für Barzahlun­gen im Edel­met­all- und Edel­stein­han­del gesenkt und eine Bewil­li­gungspflicht für den Ankauf von Alt­edel­met­allen einge­führt werden.

Die Vernehm­las­sung dauert bis zum 21. Sep­tem­ber 2018.

Für weit­er Infor­ma­tio­nen siehe Web­site EFD: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70973.html