Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zur Änderung des Geldwäschereigesetzes eröffnet. Die Vorlage basiert auf den wichtigsten Empfehlungen des vierten Länderberichts der Financial Action Task Force (FATF).
Zu den wichtigsten Massnahmen gehören die folgenden:
- Für bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit Gesellschaften und Trusts, hauptsächlich im Bereich Gründung, Führung und Verwaltung, sollen Sorgfaltspflichten eingeführt werden. Tätigkeiten für operative Gesellschaften in der Schweiz sind davon ausgenommen.
- Neu verpflichtet das Gesetz die Finanzintermediäre explizit, die Angaben zur wirtschaftlich berechtigten Person zu überprüfen, womit die bisherige Rechtsprechung kodifiziert wird. Weiter sollen Finanzintermediäre die Aktualität der Kundendaten regelmässig überprüfen. Periodizität und Umfang der Prüfung richten sich dabei nach dem Risiko, das die Vertragspartei darstellt.
- Vereine, die Gefahr laufen, zur Terrorismusfinanzierung oder Geldwäscherei missbraucht zu werden, müssen sich neu ins Handelsregister eintragen lassen. Dabei handelt es sich um Vereine, die hauptsächlich zu einem karitativen Zweck an der Sammlung oder Verteilung von Vermögenswerten im Ausland beteiligt sind.
- Weiter soll das Melderecht aufgehoben werden, da für dieses kaum mehr ein Anwendungsbereich bestehe. Ausserdem soll der Schwellenwert für Barzahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel gesenkt und eine Bewilligungspflicht für den Ankauf von Altedelmetallen eingeführt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 21. September 2018.
Für weiter Informationen siehe Website EFD: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-70973.html