Am 15. Juni 2018 haben National- und Ständerat die Gesetzesvorlagen für das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) verabschiedet.
Die im Bundesblatt veröffentlichten Gesetzestexte finden sich hier:
Im Vergleich zur Botschaft des Bundesrats vom 4. November 2015 sind insbesondere folgende Änderungen zu vermerken:
- Die Versicherungstätigkeit wird nun nicht im FIDLEG geregelt. Die entsprechenden Vorschriften sollen in einer gesonderten Revision ins Versicherungsaufsichtsgesetz aufgenommen werden.
- Die zivilprozessualen Erleichterungen für Kundinnen und Kunden wurden gestrichen.
- Die unabhängigen Vermögensverwalter und die Trustees werden durch die FINMA bewilligt, welche diesen gegenüber auch volle Enforcement-Kompetenz hat (vgl. Art. 52 Abs. 1 lit. a FINIG). Die laufende Aufsicht über die unabhängigen Vermögensverwalter und die Trustees wird durch von der FINMA bewilligte Aufsichtsorganisationen ausgeübt (vgl. Art. 61 Abs. 2 FINIG).
- Die vom Bundesrat im Anhang zum FINIG vorgeschlagenen insolvenzrechtlichen Massnahmen sollen in eine separate Vernehmlassung aufgenommen werden.
- Im Bankengesetz wird eine neue Bewilligungskategorie für Unternehmen, insbesondere im Fintech-Bereich, geschaffen, die Publikumseinlagen von bis zu CHF 100 Mio. entgegennehmen (vgl. neuer Art. 1b BankG [“Innovationsförderung]”).
Die Referendumsfrist für beide Gesetze läuft bis 4. Oktober 2018.
Die beiden Gesetze und die Vollzugsverordnungen treten voraussichtlich per 1. Januar 2020 in Kraft.