BR: Vernehmlassung FIDLEV, FINIV und AOV

Der Bun­desrat hat die Vernehm­las­sung zu den drei Verord­nun­gen eröffnet, welche die Aus­führungs­bes­tim­mungen zum Finanz­di­en­stleis­tungs­ge­setz (FIDLEG) und zum Finanzin­sti­tutsge­setz (FINIG) enthalten:

  • Die Finanz­di­en­stleis­tungsverord­nung (FIDLEV) konkretisiert die Beratungs- und Infor­ma­tion­spflicht­en für die Finanz­di­en­stleis­ter und enthält Bes­tim­mungen zu deren Organ­i­sa­tion, zum neuen Kun­den­ber­ater­reg­is­ter sowie zur Kun­den­doku­men­ta­tion und zu den Ombudsstellen. Weit­er find­en sich Aus­führungsvorschriften zum Prospekt beim Ange­bot von Effek­ten. Schliesslich enthält die FIDLEV Bes­tim­mungen zum Basis­in­for­ma­tions­blatt, welch­es es den Kun­den erle­ichtern soll, unter­schiedliche Finanzin­stru­mente zu vergleichen.
  • Die Finanzin­sti­tutsverord­nung (FINIV) konkretisiert die Bewil­li­gungsvo­raus­set­zun­gen und Pflicht­en für Finanzin­sti­tute sowie ihre Aufsicht.
  • Die Auf­sicht­sor­gan­i­sa­tio­nen­verord­nung (AOV) regelt sodann die Bewil­li­gungsvo­raus­set­zun­gen und die Tätigkeit­en für die neu einge­führten Auf­sicht­sor­gan­i­sa­tio­nen (AO). Diese wer­den gemäss dem FINIG für die laufende Auf­sicht von Ver­mö­gensver­wal­tern, Trustees sowie von Han­del­sprüfern gemäss Edel­met­al­lkon­trollge­setz zuständig sein.

Das Vernehm­las­sungsver­fahren dauert bis zum 6. Feb­ru­ar 2019. Die bei­den Geset­ze sollen zusam­men mit ihren Verord­nun­gen auf den 1. Jan­u­ar 2020 in Kraft treten.

Für weit­ere Infor­ma­tio­nen und Mate­ri­alien siehe Medi­en­mit­teilung EFD: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-72655.html