Im Entscheid 4A_621/2017 (ital.) hatte sich das Bundesgericht mit der Haftung einer Bank gegenüber ihren Kunden zu beschäftigen. Die Kunden hatten die Verwaltung ihres Vermögens einem externen Vermögensverwalter übertragen. Dieser tätigte spekulative Anlagen, wobei er systematisch die Verluste dem Kundenkonto und die Gewinne seinem eigenen Konto zuwies.
Gemäss den vorinstanzlichen Sachverhaltsfeststellungen wusste die Bank um diese Machenschaften und unterliess es gleichwohl, die Kunden zu informieren. Die Vorinstanzen hiessen die Klage entsprechend gut.
Das Bundesgericht hatte sich hauptsächlich zu Sachverhaltsrügen der beklagten Bank zu äussern, auf welche es jedoch nicht eintrat bzw. welche sie abwies. Das Bundesgericht schützte damit den vorinstanzlichen, klagegutheissenden Entscheid.