4A_78/2018: Bonus in Form gesperrter Aktien

Im Urteil 4A_78/2018 vom 10. Okto­ber 2018 hat­te das Bun­des­gericht erneut die Gele­gen­heit, seine Bonus­recht­sprechung in über­sichtlich­er Form zusam­men­z­u­fassen (E. 4.2 und 4.3).

Im vor­liegen­den Fall schützte das Bun­des­gericht im Ergeb­nis die Auf­fas­sung der Vorin­stanz, wonach eine recht­mäs­sige Arbeit­ge­berkündi­gung wegen Ver­trauensver­lust unter den Plan­regeln zu einem Sta­tus als Bad Leaver führen kann und deshalb Anwartschaften auf ges­per­rte Aktien vewirken kön­nen (E. 5.2 und 5.3).