Im Urteil 4A_78/2018 vom 10. Oktober 2018 hatte das Bundesgericht erneut die Gelegenheit, seine Bonusrechtsprechung in übersichtlicher Form zusammenzufassen (E. 4.2 und 4.3).
Im vorliegenden Fall schützte das Bundesgericht im Ergebnis die Auffassung der Vorinstanz, wonach eine rechtmässige Arbeitgeberkündigung wegen Vertrauensverlust unter den Planregeln zu einem Status als Bad Leaver führen kann und deshalb Anwartschaften auf gesperrte Aktien vewirken können (E. 5.2 und 5.3).