Revidiertes Erbrecht tritt am 1. Januar 2023 in Kraft

Der Bun­desrat hat an sein­er gestri­gen Sitzung entsch­ieden, das rev­i­dierte Erbrecht auf den 1. Jan­u­ar 2023 in Kraft zu set­zen. Mit dem neuen Recht kön­nen Erblasserin­nen und Erblass­er kün­ftig unter anderem über einen grösseren Teil ihres Nach­lass­es frei ver­fü­gen. Heute ste­hen Nachkom­men drei Vier­tel des geset­zlichen Erbteils als Pflicht­teil zu. Kün­ftig wird es nur noch die Hälfte sein. Der Pflicht­teil der Eltern ent­fällt mit der Revi­sion ganz.