Der Bundesrat setzt das revidierte Adoptionsrecht auf den 1. Januar 2018 in Kraft. Damit steht die Möglichkeit der Stiefkindadoption künftig nicht mehr nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in einer faktischen Lebensgemeinschaft offen. Die gemeinschaftliche Adoption fremder Kinder bleibt gleichgeschlechtlichen Paaren und Paaren in einer faktischen Lebensgemeinschaft dagegen weiterhin nicht erlaubt. Mit der Revision werden auch die Adoptionsvoraussetzungen flexibilisiert und das Adoptionsgeheimnis gelockert.