Der Bundesrat hat am 28. November 2014 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Zivilgesetzbuches (Adoption) verabschiedet. Die Stiefkindadoption soll einem weiteren Kreis von Paaren geöffnet werden. In Zukunft soll die Adoption nicht nur Ehepaaren, sondern auch Paaren in einer eingetragenen Partnerschaft oder in faktischen Lebensgemeinschaften offenstehen.
Vorgeschlagen wird auch eine Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen. So sollen das Mindestalter adoptionswilliger Personen bei der gemeinschaftlichen Adoption und der Einzeladoption von 35 auf 28 Jahre und die Mindestdauer der Paarbeziehung von 5 auf 3 Jahre gesenkt werden.
Neben der Flexibilisierung der Adoptionsvoraussetzungen will der Bundesrat auch das Adoptionsgeheimnis lockern. Leibliche Eltern, die ihr Kind zur Adoption freigegeben haben und später das Kind suchen oder Informationen über ihr Kind erhalten möchten, sollen dessen Personalien in Erfahrung bringen können – vorausgesetzt, das volljährige oder zumindest urteilsfähige Adoptivkind hat der Bekanntgabe zugestimmt. Ist das Kind minderjährig, so muss zusätzlich die Zustimmung seiner Adoptiveltern vorliegen.