Das neue Familienzulagenregister wird am 1. Januar 2011 in Betrieb genommen. Im Register sind die Informationen über Familienzulagen zentralisiert, die nach schweizerischem Recht für Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Ausland (derzeit ca. 1.7 Mio.) ausgerichtet werden. Das durch die Zentrale Ausgleichsstelle von AHV und IV geführte sowie vom Bund finanzierte Register dient als Auskunftsstelle und soll verhindern, dass für ein Kind mehrfach Familienzulagen bezogen werden.
Über einen vollumfänglichen Zugang verfügen nur die Durchführungsstellen und deren Aufsichtsbehörden; die Öffentlichkeit hat über das Internet einen beschränkten Zugang zum Register. So können z.B. (geschiedene oder getrennt lebende) Eltern und Arbeitgebende überprüfen, ob und über welche Familienausgleichskasse für ein Kind bereits Zulagen bezogen werden.
Die Adresse für die Abfrage im Internet lautet: www.infoafam.zas.admin.ch.