Die Daten des Medizinalberuferegisters (Medreg) soll von interessierten Kreisen besser genutzt und verarbeitet werden können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Revision der Verordnung über das Register der universitären Medizinalberufe (Registerverordnung MedBG) verabschiedet, die am 1. Januar 2015 in Kraft treten wird.
Im Medizinalberuferegister sind alle in der Schweiz praktizierenden Ärzte, Zahnmediziner, Tierärzte, Apotheker und Chiropraktoren aufgeführt, die in freier Praxis arbeiten oder deren Diplom in der Schweiz anerkannt wurde. Die Daten sind im Internet für die Öffentlichkeit zugänglich.
Die Daten der über 70‘000 im Medreg erfassten Medizinalpersonen werden von verschiedenen Bundesämtern, aber auch von öffentlichen Spitälern oder Krankenversicherern genutzt. Diese können die Daten bisher nur über das für alle zugängliche Modul abrufen, das nur Einzelabfragen erlaubt.
Deshalb soll nun eine sog. “Standardschnittstelle” im Medreg geschaffen werden, mit der diese Institutionen einen systematischen Zugang zu den öffentlichen Daten erhalten. Die Zugriffsrechte sind zu beantragen und werden erteilt, wenn die Daten für den Vollzug gesetzlicher Aufgaben benötigt werden oder die Nutzung einem öffentlichen Interesse entspricht.