Medreg: bessere Nutzung der Daten im Medizinalberuferegister

Die Dat­en des Medi­z­inal­berufer­eg­is­ters (Medreg) soll von inter­essierten Kreisen bess­er genutzt und ver­ar­beit­et wer­den kön­nen. Der Bun­desrat hat eine entsprechende Revi­sion der Verord­nung über das Reg­is­ter der uni­ver­sitären Medi­z­inal­berufe (Reg­is­ter­verord­nung Med­BG) ver­ab­schiedet, die am 1. Jan­u­ar 2015 in Kraft treten wird.

Im Medi­z­inal­berufer­eg­is­ter sind alle in der Schweiz prak­tizieren­den Ärzte, Zah­n­medi­zin­er, Tierärzte, Apothek­er und Chi­ro­prak­toren aufge­führt, die in freier Prax­is arbeit­en oder deren Diplom in der Schweiz anerkan­nt wurde. Die Dat­en sind im Inter­net für die Öffentlichkeit zugänglich.

Die Dat­en der über 70‘000 im Medreg erfassten Medi­z­inalper­so­n­en wer­den von ver­schiede­nen Bun­desämtern, aber auch von öffentlichen Spitälern oder Kranken­ver­sicher­ern genutzt. Diese kön­nen die Dat­en bish­er nur über das für alle zugängliche Mod­ul abrufen, das nur Einze­labfra­gen erlaubt.

Deshalb soll nun eine sog. “Stan­dard­schnittstelle” im Medreg geschaf­fen wer­den, mit der diese Insti­tu­tio­nen einen sys­tem­a­tis­chen Zugang zu den öffentlichen Dat­en erhal­ten. Die Zugriff­s­rechte sind zu beantra­gen und wer­den erteilt, wenn die Dat­en für den Vol­lzug geset­zlich­er Auf­gaben benötigt wer­den oder die Nutzung einem öffentlichen Inter­esse entspricht.