Vernehmlassung zum Adressdienstgesetz eröffnet

Der Bun­desrat hat am 14. August 2019 die Vernehm­las­sung zu einem neuen Adress­di­en­st­ge­setz (ADG) eröffnet:

Mit dem ADG soll ein zen­traler Dienst mit den Adressen aller Ein­wohn­er der Schweiz aufge­baut wer­den. Das Bun­de­samt für Sta­tis­tik (BFS) soll dabei einen nationalen Adress­di­enst bere­it­stellen, auf den Gemein­den, Kan­tone und die Bun­desver­wal­tung sowie zugriffs­berechtigte Dritte wie zum Beispiel Krankenkassen auf aktuelle und ehe­ma­lige Wohnadressen der Ein­wohn­er zugreifen kön­nen. Damit soll es ermöglicht wer­den, admin­is­tra­tive Prozesse zu vere­in­fachen und öffentliche Auf­gaben effizien­ter wahrzunehmen.

Der Dienst enthält dem Entwurf zufolge einen Auszug der geliefer­ten Dat­en gemäss dem Reg­is­ter­har­mon­isierungs­ge­setz. Je nach Berech­ti­gung kön­nen max­i­mal fol­gende Merk­male bezo­gen wer­den:

  • amtlich­er Name und die anderen in den Zivil­stand­sreg­is­tern beurkun­de­ten Namen ein­er Person;
  • alle Vor­na­men in der richti­gen Reihenfolge;
  • Wohnadresse und Zustel­ladresse ein­schliesslich Postleitzahl und Ort;
  • Nieder­las­sungs­ge­meinde oder Aufenthaltsgemeinde;
  • bei Wegzug oder Zuzug: Datum.

Die Abfrage soll dabei von Ver­wal­tun­gen und Drit­ten im Rah­men ihrer geset­zlichen Auf­gaben genutzt wer­den kön­nen, jedoch nur, soweit dies zur Erfül­lung der geset­zlichen Auf­gaben erforder­lich ist und sofern sie zur sys­tem­a­tis­chen Ver­wen­dung der AHV-Num­mer berechtigt sind. Das bet­rifft z.B. Abfra­gen von Krankenkassen im oblig­a­torischen Bere­ich, von Aus­gle­ich­skassen, Pen­sion­skassen oder Unfallversicherungen.

Die Vernehm­las­sung dauert bis am 22. Novem­ber 2019.