Der Bundesrat hat am 14. August 2019 die Vernehmlassung zu einem neuen Adressdienstgesetz (ADG) eröffnet:
Mit dem ADG soll ein zentraler Dienst mit den Adressen aller Einwohner der Schweiz aufgebaut werden. Das Bundesamt für Statistik (BFS) soll dabei einen nationalen Adressdienst bereitstellen, auf den Gemeinden, Kantone und die Bundesverwaltung sowie zugriffsberechtigte Dritte wie zum Beispiel Krankenkassen auf aktuelle und ehemalige Wohnadressen der Einwohner zugreifen können. Damit soll es ermöglicht werden, administrative Prozesse zu vereinfachen und öffentliche Aufgaben effizienter wahrzunehmen.
Der Dienst enthält dem Entwurf zufolge einen Auszug der gelieferten Daten gemäss dem Registerharmonisierungsgesetz. Je nach Berechtigung können maximal folgende Merkmale bezogen werden:
- amtlicher Name und die anderen in den Zivilstandsregistern beurkundeten Namen einer Person;
- alle Vornamen in der richtigen Reihenfolge;
- Wohnadresse und Zustelladresse einschliesslich Postleitzahl und Ort;
- Niederlassungsgemeinde oder Aufenthaltsgemeinde;
- bei Wegzug oder Zuzug: Datum.
Die Abfrage soll dabei von Verwaltungen und Dritten im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben genutzt werden können, jedoch nur, soweit dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist und sofern sie zur systematischen Verwendung der AHV-Nummer berechtigt sind. Das betrifft z.B. Abfragen von Krankenkassen im obligatorischen Bereich, von Ausgleichskassen, Pensionskassen oder Unfallversicherungen.
Die Vernehmlassung dauert bis am 22. November 2019.