Der Bundesrat schlägt vor, dem Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung SIR durch eine Totalrevision des Gesetzes über das SIR, das SIRG, “schlankere Strukturen” zu geben. Zugleich soll klar zwischen den gesetzlichen Aufgaben des Instituts und seinen gewerblichen
Leistungen getrennt werden. Neu wäre weiter, dass das Institut Drittmittel
entgegennehmen oder sich beschaffen kann. Sodann wird der Bundesrat neu für
jeweils vier Jahre die strategischen Ziele des Instituts festlegen. Dagegen sollen der Zweck, die Rechtsstellung, die Aufgaben und der Standort des SIR unverändert bleiben.
Das totalrevidierte SIRG wurde am 29. Juni 2016 in die Vernehmlassung gegeben. Die
Vernehmlassung dauert bis zum 26. Oktober 2016.
Unterlagen:
Weitere Unterlagen: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html