Vernehmlassung zum Schweiz. Institut für Rechtsvergleichung

Der Bun­desrat schlägt vor, dem Schweiz­erischen Insti­tut für Rechtsver­gle­ichung SIR durch eine Total­re­vi­sion des Geset­zes über das SIR, das SIRG, “schlankere Struk­turen” zu geben. Zugle­ich soll klar zwis­chen den geset­zlichen Auf­gaben des Insti­tuts und seinen gewerblichen
Leis­tun­gen getren­nt wer­den. Neu wäre weit­er, dass das Insti­tut Drittmittel
ent­ge­gen­nehmen oder sich beschaf­fen kann. Sodann wird der Bun­desrat neu für
jew­eils vier Jahre die strate­gis­chen Ziele des Insti­tuts fes­tle­gen. Dage­gen sollen der Zweck, die Rechtsstel­lung, die Auf­gaben und der Stan­dort des SIR unverän­dert bleiben.

Das total­re­v­i­dierte SIRG wurde am 29. Juni 2016 in die Vernehm­las­sung gegeben. Die 
Vernehm­las­sung dauert bis zum 26. Okto­ber 2016.

Unter­la­gen:

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