Der Bundesrat hat am 20. Februar 2019 die Vernehmlassung zur Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister eröffnet.
Hintergrund der geplanten Revision sind die mit der Modernisierung des Handelsregisters verbundenen Änderungen im Obligationenrecht. Da zahlreiche Bestimmungen von der Verordnung in das Gesetz überführt werden, geht der Bundesrat davon aus, dass die Verordnung tendenziell schlanker wird und sich auf Ausführungsbestimmungen beschränken kann. Gleichzeitig biete die Anpassung der HRegV die Gelegenheit, einzelne offene Fragen aus der Praxis zu klären und zu präzisieren: So sieht die Fassung gemäss Vernehmlassung neu eine Grundlage für Berichtigungen und Nachträge vor. Zudem sollen neu auch bevollmächtigte Vertreter einer Rechtseinheit (Treuhänder, Anwälte oder Notare) eine Anmeldung einreichen können. Weiter soll die Registersperre auf Verordnungsstufe abgeschafft werden. Die amtlichen Verfahren, die mit einer Aufforderung des Handelsregisteramts beginnen, werden vereinheitlicht.
Zudem gelten für Handelsregistergebühren künftig uneingeschränkt das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip. Damit hat der Gesetzgeber, so der Bundesrat, klargestellt, dass künftig im Bereich des Handelsregisters ausschliesslich die Grundsätze des Gebührenrechts gelten.
Weitere Informationen sowie die Unterlagen zur bis zum 27. Mai 2019 laufenden Vernehmlassungsfrist können hier abgerufen werden.