Bundesrat: Revision der Verordnung über den Verkehr mit Abfällen

Die rev­i­dierte Verord­nung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) wurde vom Bun­desrat gut­ge­heis­sen und auf den 1. Mai 2014 in Kraft geset­zt. Diese Verord­nung regelt den Umgang mit Son­der­abfällen und anderen kon­trollpflichti­gen Abfällen. Sie wurde rev­i­diert, damit kün­ftig Entsorgung­sun­ternehmen Abfälle auch am Stan­dort des Betriebes, der sie abgibt, übernehmen kön­nen. Zudem sind Expor­teure von Abfällen in Zukun­ft verpflichtet, eine finanzielle Sicher­heit­sleis­tung der Entsorgungskosten zu Gun­sten des Bun­de­samtes für Umwelt (BAFU) zu hinterlegen.