Die revidierte Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) wurde vom Bundesrat gutgeheissen und auf den 1. Mai 2014 in Kraft gesetzt. Diese Verordnung regelt den Umgang mit Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfällen. Sie wurde revidiert, damit künftig Entsorgungsunternehmen Abfälle auch am Standort des Betriebes, der sie abgibt, übernehmen können. Zudem sind Exporteure von Abfällen in Zukunft verpflichtet, eine finanzielle Sicherheitsleistung der Entsorgungskosten zu Gunsten des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) zu hinterlegen.