Der Bundesrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Anpassung der Vorschriften über das Handelsregister verabschiedet. Die Modernerisierung ist notwendig, da das geltende Recht den Bedürfnissen der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters nicht mehr gerecht wird.
Die im Entwurf enthaltene Neuregelung beinhaltet sowohl modifizierte Bestimmungen des geltenden Rechts als auch vollständig neue Bestimmungen. Es werden dabei folgende Schwerpunkte gesetzt, die sich zum Teil überschneiden und voneinander abhängig sind:
Verwendung der AHV-Versichertennummer und Schaffung der zentralen Datenbank Personen
Im Handelsregister soll gleich wie im Zivilstandswesen und der Grundbuchführung eine einheitliche Erfassung der natürlichen Personen sichergestellt sein. Deshalb sollen auch im Handelsregister systematisch die AHV-Versichertennummer für die Identifizierung natürlicher Personen verwendet werden.
Um gesamtschweizerisch feststellen zu können, welche natürliche Person in welcher Funktion oder mit welcher Zeichnungsberechtigung bei verschiedenen Rechtseinheiten im Handelsregister eingetragen sind, soll zudem eine zentrale Datenbank Personen für das Handelsregisterwesen geschaffen werden.
Erleichterungen für Gesellschaften
Die «Stampa-Erklärung» als separater Beleg wird abgeschafft. Die entsprechenden Angaben werden Inhalt des Errichtungs- bzw. Kapitalerhöhungsakts.
Zudem soll die Abtretung von Stammanteilen einer GmbH unter Gesellschafterinnen und Gesellschaftern vereinfacht werden, indem im Abtretungsvertrag nicht mehr auf die mit den Stammanteilen verbundenen statutarischen Rechte und Pflichten hingewiesen werden muss.
Stärkung der Gesetzmässigkeit, Rechtsgleichheit und Übersichtlichkeit
Mit der vollständigen Überarbeitung des dreissigsten Titels des OR zum Handelsregister werden in mehreren Bereichen einerseits Bestimmungen von der Handelsregisterverordnung in das OR überführt und andererseits Bestimmungen des OR präzisiert und übersichtlicher strukturiert.