Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Modernisierung der Handelsregisterverordnung

Der Bun­desrat hat am Mittwoch die Botschaft zur Anpas­sung der Vorschriften über das Han­del­sreg­is­ter ver­ab­schiedet. Die Mod­erner­isierung ist notwendig, da das gel­tende Recht den Bedürfnis­sen der Benutzerin­nen und Benutzer des Han­del­sreg­is­ters nicht mehr gerecht wird.

Die im Entwurf enthal­tene Neuregelung bein­hal­tet sowohl mod­i­fizierte Bes­tim­mungen des gel­tenden Rechts als auch voll­ständig neue Bes­tim­mungen. Es wer­den dabei fol­gende Schw­er­punk­te geset­zt, die sich zum Teil über­schnei­den und voneinan­der abhängig sind:

Ver­wen­dung der AHV-Ver­sicherten­num­mer und Schaf­fung der zen­tralen Daten­bank Personen
Im Han­del­sreg­is­ter soll gle­ich wie im Zivil­standswe­sen und der Grund­buch­führung eine ein­heitliche Erfas­sung der natür­lichen Per­so­n­en sichergestellt sein. Deshalb sollen auch im Han­del­sreg­is­ter sys­tem­a­tisch die AHV-Ver­sicherten­num­mer für die Iden­ti­fizierung natür­lich­er Per­so­n­en ver­wen­det werden.

Um gesamtschweiz­erisch fest­stellen zu kön­nen, welche natür­liche Per­son in welch­er Funk­tion oder mit welch­er Zeich­nungs­berech­ti­gung bei ver­schiede­nen Recht­sein­heit­en im Han­del­sreg­is­ter einge­tra­gen sind, soll zudem eine zen­trale Daten­bank Per­so­n­en für das Han­del­sreg­is­ter­we­sen geschaf­fen werden.


Erle­ichterun­gen für Gesellschaften
Die «Stam­pa-Erk­lärung» als sep­a­rater Beleg wird abgeschafft. Die entsprechen­den Angaben wer­den Inhalt des Errich­tungs- bzw. Kapitalerhöhungsakts.

Zudem soll die Abtre­tung von Stam­man­teilen ein­er GmbH unter Gesellschaf­terin­nen und Gesellschaftern vere­in­facht wer­den, indem im Abtre­tungsver­trag nicht mehr auf die mit den Stam­man­teilen ver­bun­de­nen statu­tarischen Rechte und Pflicht­en hingewiesen wer­den muss.

Stärkung der Geset­zmäs­sigkeit, Rechts­gle­ich­heit und Übersichtlichkeit
Mit der voll­ständi­gen Über­ar­beitung des dreis­sig­sten Titels des OR zum Han­del­sreg­is­ter wer­den in mehreren Bere­ichen ein­er­seits Bes­tim­mungen von der Han­del­sreg­is­ter­verord­nung in das OR über­führt und ander­er­seits Bes­tim­mungen des OR präzisiert und über­sichtlich­er strukturiert.