Die Änderungen des AHVG und der AHVV betreffend neue (“nicht sprechende”) AHV-Nummer (s. älteren Post) wurden amtlich publiziert.
Die neue Verordnung des EDI über die Mindeststandards der technischen und organisatorischen Massnahmen bei der systematischen Verwendung der AHV-Versichertennummer ausserhalb der AHV soll sicherstellen,
“dass Stellen und Institutionen, welche die Versichertennummer systematisch verwenden, ausreichende technische und organisatorische Massnahmen treffen, um:
a. die richtige Versichertennummer zu verwenden; und
b. die missbräuchliche Verwendung der Versichertennummer zu verhindern.”