Der Bundesrat hat die Revision des AHVG zur Einführung der neuen AHV-Nummer auf den 1. Dezember 2007 in Kraft gesetzt. Mit dem gleichen Datum sollen die AHVV, die ZStV und die VVK angepasst werden. Stichtag der Umstellung auf die neue Nummer ist der 1. Juli 2008.
Die Revision betrifft vor allem die neuen Artikel 50c-50f AHVG zur Einführung einer “nicht-sprechenden” Nummer, zur Definition der Berechtigung zur Verwendung der Nummer und zu den notwendigen sichernden Massnahmen.
Handungsbedarf (Zitat aus der Medienmitteilung):
“Für die Versicherten (Arbeitnehmer/innen, Selbständigerwerbende, Nichterwerbstätige, Rentner/innen) lösen die Inkraftsetzungsdaten und der Stichtag vom 1.7.08 keinen Handlungsbedarf aus. Sie werden rechtzeitig und automatisch entweder über ihre Arbeitgeber oder von ihrer Ausgleichskasse mit den nötigen Informationen versorgt – in aller Regel im zweiten Semester 2008 oder auch erst 2009. Es muss auch niemand ab einem bestimmten Datum seine neue AHV-Nummer auswendig kennen. Die AHV kann die Versicherten auch weiterhin über ihre bisherige Nummer identifizieren. Die Arbeitgeber ihrerseits werden im zweiten Semester 2008 von ihrer Ausgleichskasse kontaktiert und mit den neuen Nummern ihrer Angestellten versorgt.”