IFEG in Kraft per 1. Januar 2008

Das BG über die Insti­tu­tio­nen zur Förderung der Eingliederung von invali­den Per­so­n­en (IFEG) tritt am 1. Jan­u­ar 2008 in Kraft. Es bezweckt, 

… invali­den Per­so­n­en den Zugang zu ein­er Insti­tu­tion zur Förderung der Eingliederung (Insti­tu­tion) zu gewährleisten.”

Die Kan­tone haben zu gewährleis­ten, dass invali­den Per­so­n­en ein Ange­bot an Insti­tu­tio­nen zur Ver­fü­gung ste­ht, das ihren Bedürfnis­sen “in angemessen­er Weise” entspricht.

Gestützt auf das IFEG hat der Bun­desrat eben­falls per 1. Jan­u­ar 2008 die Verord­nung über die beschw­erde­berechtigten Organ­i­sa­tio­nen im Bere­ich der Insti­tu­tio­nen zur Förderung der Eingliederung von invali­den Per­so­n­en erlassen. Nach IFEG 9 kön­nen Behin­dertenor­gan­i­sa­tio­nen von gesamtschweiz­erisch­er Bedeu­tung, die seit min­destens zehn Jahren beste­hen, Beschw­erde erheben gegen die Anerken­nung ein­er Institution.