BR: Vernehmlassung zur Änderung des StAhiG in Bezug auf gestohlene Daten (Lockerung der bisherigen Amtshilfepraxis)

Am 2. Sep­tem­ber hat der Bun­desrat die Vernehm­las­sung zur Revi­sion des Steuer­amt­shil­fege­set­zes (StAhiG; SR 651.1) eröffnet. Die Amt­shil­feprax­is der Schweiz in Bezug auf gestoh­lene Dat­en soll gelock­ert und damit der Posi­tion der OECD und den Forderun­gen wichtiger Part­ner­län­der angepasst wer­den. Zulet­zt hat­te dies unter anderem Indi­en gefordert, welch­es gestützt auf die gestoh­lene HSBC-Liste für eine grössere Anzahl Per­so­n­en Amt­shil­fege­suche an die Schweiz gerichtet hat­te. Neu soll die Schweiz auf Amt­shil­feer­suchen ein­treten kön­nen, sofern ein ausländischer
Staat die kri­tis­chen Dat­en auf ordentlichem Amt­shil­feweg oder aus öffentlich
zugänglichen Quellen erhal­ten hat. Weit­er­hin nicht möglich bleibt die Amt­shil­fe, falls ein Staat gestoh­lene Dat­en ausser­halb eines Amt­shil­fever­fahrens sel­ber aktiv erwor­ben hat.

Die Vernehm­las­sung dauert bis zum 2. Dezem­ber 2015. Die Vor­lage soll im Som­mer 2016 in die par­la­men­tarische Beratung kommen.