Am 2. September hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur Revision des Steueramtshilfegesetzes (StAhiG; SR 651.1) eröffnet. Die Amtshilfepraxis der Schweiz in Bezug auf gestohlene Daten soll gelockert und damit der Position der OECD und den Forderungen wichtiger Partnerländer angepasst werden. Zuletzt hatte dies unter anderem Indien gefordert, welches gestützt auf die gestohlene HSBC-Liste für eine grössere Anzahl Personen Amtshilfegesuche an die Schweiz gerichtet hatte. Neu soll die Schweiz auf Amtshilfeersuchen eintreten können, sofern ein ausländischer
Staat die kritischen Daten auf ordentlichem Amtshilfeweg oder aus öffentlich
zugänglichen Quellen erhalten hat. Weiterhin nicht möglich bleibt die Amtshilfe, falls ein Staat gestohlene Daten ausserhalb eines Amtshilfeverfahrens selber aktiv erworben hat.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Dezember 2015. Die Vorlage soll im Sommer 2016 in die parlamentarische Beratung kommen.