Ein Arrest ist eine (super-)provisorische (Sicherungs-)Massnahme und als solche durch das BGer nur mit beschränkter Kognition überprüfbar (BGG 98). Die Rechtsabwendung erfolgt nicht vom Amtes wegen, sondern nur auf entsprechende Rüge hin (BGG 106).
Die von Vischer Rechtsanwälte betriebene Seite www.arrestpraxis.ch führt neben diesem Entscheid eine Reihe weiterer Entscheide zum Arrestrecht auf.
Vgl. dazu auch den Eintrag bei Oliver Kunz.