Das BGer weist eine Beschwerde in Zivilsachen eines Bauherrn gegen den Architekten wegen einer Kostenüberschreitung ab (4A_124/2007). Der Architekt hatte vom Bauherrn widerklageweise die Zahlung ausstehender Honorare verlangt; auch dessen Beschwerde wurde abgewiesen (4A_118/2007).
Die Urteile des BGer waren im Wesentlichen durch die Feststellungen der Vorinstanzen vorgegeben, die dem Architekten den Schaden — der auf der Grundlage des subjektiven Mehrwerts der Baute bestimmt worden war — nach OR 44 zu 25% auferlegt hatten, weil dieser die Kostenüberschreitung mitverursacht hatte.