Das BGer schützt eine Genugtuung von CHF 15’000 für eine Vergewaltigung einer Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber (zzgl einer Entschädigung nach GlG).
Das BGer schützt eine Genugtuung von CHF 15’000 für eine Vergewaltigung einer Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber (zzgl einer Entschädigung nach GlG).