2C_542/2007: “10 vor 10”-Sendung teilweise programmrechtswidrig

Das BGer beurteilt einen Beitrag des Schweiz­er Fernse­hens (Sendun­gen “10 vor 10” vom 4. und 8. August 2006: Beiträge über das Ther­a­piezen­trum “Fuente Alamo) als teil­weise gegen jour­nal­is­tis­che Sorgfalt­spflicht­en ver­stossend (die NZZ berichtete). In ein­er zweit­en Sendung zum sel­ben The­ma wur­den neue “Mis­stände” und Vor­würfe gegen eine Ärztin erwäh­nt, ohne dass diese oder eine unab­hängige Per­son sich (erneut) hät­ten äussern können.