Das BGer beurteilt einen Beitrag des Schweizer Fernsehens (Sendungen “10 vor 10” vom 4. und 8. August 2006: Beiträge über das Therapiezentrum “Fuente Alamo) als teilweise gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstossend (die NZZ berichtete). In einer zweiten Sendung zum selben Thema wurden neue “Misstände” und Vorwürfe gegen eine Ärztin erwähnt, ohne dass diese oder eine unabhängige Person sich (erneut) hätten äussern können.