In ihrer Online-Ausgabe vom 12. Juni 2009 veröffentlicht die NZZ unter dem Titel “Keine Sternstunde in der Aktienrechtsrevision” ein Interview mit Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt (Professor für Handels‑, Wirtschafts- und Immaterialgüterrecht an der Universität Zürich). Der Ständerat hat beschlossen, einer Abstimmung der GV über die Vergütung der Geschäftsleitung lediglich konsultative Wirkung zu gewähren. Er lehnt ferner ein Verbot von Abgangsentschädigung, Prämien bei Firmenkäufen und ‑verkäufen usw. ab. Dazu Prof. Vogt:
“Besser wäre es, wenn man hier mit aufsichtsrechtlichen Vorschriften etwa für Unternehmen im Finanzmarktbereich operiert und so auch dem Anliegen der Beschränkung der Gehälter Rechnung trägt. Tut man dies im Aktienrecht hat das die Konsequenz, dass die Bestimmungen für alle Unternehmen gelten. Ich würde sehr hoffen, dass dieser Gesichtspunkt auch in einer öffentlichen Diskussion verständlich gemacht werden kann.”