Indirekter Gegenvorschlag zur “Abzocker”-Initiative: Interview mit Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt

In ihrer Online-Aus­gabe vom 12. Juni 2009 veröf­fentlicht die NZZ unter dem Titel “Keine Stern­stunde in der Aktien­recht­sre­vi­sion” ein Inter­view mit Prof. Dr. Hans-Ueli Vogt (Pro­fes­sor für Handels‑, Wirtschafts- und Imma­te­ri­al­güter­recht an der Uni­ver­sität Zürich). Der Stän­der­at hat beschlossen, ein­er Abstim­mung der GV über die Vergü­tung der Geschäft­sleitung lediglich kon­sul­ta­tive Wirkung zu gewähren. Er lehnt fern­er ein Ver­bot von Abgangsentschädi­gung, Prämien bei Fir­menkäufen und ‑verkäufen usw. ab. Dazu Prof. Vogt: 

Bess­er wäre es, wenn man hier mit auf­sicht­srechtlichen Vorschriften etwa für Unternehmen im Finanz­mark­t­bere­ich operiert und so auch dem Anliegen der Beschränkung der Gehäl­ter Rech­nung trägt. Tut man dies im Aktien­recht hat das die Kon­se­quenz, dass die Bes­tim­mungen für alle Unternehmen gel­ten. Ich würde sehr hof­fen, dass dieser Gesicht­spunkt auch in ein­er öffentlichen Diskus­sion ver­ständlich gemacht wer­den kann.”