Der Bundesrat hat heute die Botschaft zu einer Änderung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verabschiedet. Die vorgeschlagene Revision soll den Schutz gegen einzelne täuschende Geschäftspraktiken verbessern, die Durchsetzbarkeit der gesetzlichen Bestimmungen erleichtern und die Grundlage für die Zusammenarbeit mit ausländischen Lauterkeitsaufsichtsbehörden schaffen.
Die materiellrechtlichen Neuerungen im UWG zielen darauf ab, den Missbrauch von Offerten für Registereinträge und Insertionsaufträge einzudämmen, die Unlauterkeit von Schneeballsystemen festzuschreiben und eine Inhaltskontrolle von allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ermöglichen. Die bessere Rechtsdurchsetzung soll durch eine Erweiterung der Klagerechte des Bundes erfolgen, und zwar im Fall einer Schädigung von Kollektivinteressen im Inland. Zudem soll der Bund nach dem Gesetzesentwurf die Möglichkeit haben, bei der Gefährdung öffentlicher Interessen vor unlauteren Machenschaften zu warnen und dabei die entsprechende Firma namentlich zu erwähnen. Die neuen Regelungen zur Amtshilfe betreffen die grenzüberschreitende Kooperation mit ausländischen Partnerbehörden.