Wie u.a. die NZZ berichtet hatte, hat das Bundesverwaltungsgericht Verfügungen des SECO bestätigt, worin das SECO einen durchgängigen Betrieb wegen Verstosses gegen des Verbots der Nachtarbeit (ArG 16) untersagt hatte. Das entsprechende Urteil des BVerwGer wurde heute veröffentlicht.