Seco: Weisung betreffend den konzerninternen Personalverleih veröffentlicht

Das Staatssekre­tari­at für Wirtschaft (Seco) hat eine Weisung betr­e­f­fend den konz­ern­in­ter­nen Per­son­alver­leih veröf­fentlicht (SECO-Weisung konz­ern­in­tern­er Per­son­alver­leih).

Das Seco hält fest, dass zu keinem Zeit­punkt eine generelle Befreiung von der Bewil­li­gungspflicht beim Per­son­alver­leih inner­halb eines Konz­erns beab­sichtigt war. Die Bewil­li­gungspflicht ist grund­sät­zlich nach den üblichen Kri­te­rien zu beurteilen. In beschränk­tem Mass ist der konz­ern­in­terne Per­son­alver­leih jedoch bewilligungsfrei.

Im Sinne ein­er Aus­nahme kann der Per­son­alver­leih inner­halb eines Konz­erns bewil­li­gungs­frei zuge­lassen wer­den, sofern der Ver­leih lediglich in Einzelfällen bzw. gele­gentlich vorkommt und durch den Ver­leih inner­halb des Konz­erns Know-how trans­feriert wer­den soll oder Erfahrun­gen in fach­lich­er, sprach­lich­er oder ander­er Hin­sicht gesam­melt wer­den sollen. In diesem Rah­men lässt das Seco auch den konz­ern­in­ter­nen Per­son­alver­leih vom Aus­land in die Schweiz zu.