Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) hat eine Weisung betreffend den konzerninternen Personalverleih veröffentlicht (SECO-Weisung konzerninterner Personalverleih).
Das Seco hält fest, dass zu keinem Zeitpunkt eine generelle Befreiung von der Bewilligungspflicht beim Personalverleih innerhalb eines Konzerns beabsichtigt war. Die Bewilligungspflicht ist grundsätzlich nach den üblichen Kriterien zu beurteilen. In beschränktem Mass ist der konzerninterne Personalverleih jedoch bewilligungsfrei.
Im Sinne einer Ausnahme kann der Personalverleih innerhalb eines Konzerns bewilligungsfrei zugelassen werden, sofern der Verleih lediglich in Einzelfällen bzw. gelegentlich vorkommt und durch den Verleih innerhalb des Konzerns Know-how transferiert werden soll oder Erfahrungen in fachlicher, sprachlicher oder anderer Hinsicht gesammelt werden sollen. In diesem Rahmen lässt das Seco auch den konzerninternen Personalverleih vom Ausland in die Schweiz zu.