GAV Personalverleih für allgemeinverbindlich erklärt

Der Bun­desrat hat am 13. Dezem­ber 2011 erst­mals einen Gesam­tar­beitsver­trag (GAV) für die Ver­lei­h­branche, und zwar den GAV Per­son­alver­leih, für all­ge­mein­verbindlich erk­lärt. Die All­ge­mein­verbindlicherk­lärung gilt für mit­tlere und grössere Per­son­alver­lei­h­be­trieben sowie deren Arbeit­nehmer. Sie regelt die Arbeits­be­din­gun­gen der ver­liehenen Arbeit­nehmer (u.a. Lohn und Arbeit­szeit) und wird am 1. Jan­u­ar 2012 (mit ein­er drei­monati­gen Über­gangs­frist) in Kraft treten.

Für die Details siehe die Medi­en­mit­teilung des SECO.