Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2011 erstmals einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die Verleihbranche, und zwar den GAV Personalverleih, für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung gilt für mittlere und grössere Personalverleihbetrieben sowie deren Arbeitnehmer. Sie regelt die Arbeitsbedingungen der verliehenen Arbeitnehmer (u.a. Lohn und Arbeitszeit) und wird am 1. Januar 2012 (mit einer dreimonatigen Übergangsfrist) in Kraft treten.
Für die Details siehe die Medienmitteilung des SECO.