Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat eine neue Weisung Nr. 7 zur Umsetzung der Artikel 12 und 13 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegentändeverordnung (LGV) in seinem aktuellen Bulletin 43/2010 veröffentlicht, welche die Version vom 17. März 2009 ersetzt.
Die Weisung beinhaltet detaillierte Auslegungsvorgaben für die Melde- und Bewilligungspflicht nach der LGV. Im Anhang findet sich zudem ein Entscheidungsbaum, mit dem geprüft werden kann, ob ein Betrieb im konkreten Fall eine Bewilligung benötigt oder nicht.
Die Neuinterpretation war erforderlich, um die mit der Übernahme des EG-Hygienerechts geänderten bzw. eingeführten Bestimmungen der LGV in Übereinstimmung mit dem EG-Recht umzusetzen.
Das Bulletin mit der Weisung (S. 955 ff.) ist hier abrufbar.