Der Bundesrat hat gestern beschlossen, die Änderungen des Ausweisgesetzes und der Ausweisverordnung auf den 1. März 2010 in Kraft zu setzen. Dadurch werden gesetzliche Grundlagen für die Einführung des Passes 10 (“E‑Pass”) geschaffen.
Swissblawg hat bereits hier über das am 1. Oktober 2009 gefällte Urteil des Bundesgerichts (C_241/2009, 1C_253/2009 und 1C_275/2009) berichtet, in dem das knappe Abstimmungsresultat vom 17. Mai 2009 für nicht ungültig erklärt wurde.