Biometrischer Pass: Abstimmung nicht ungültig

Die Ein­führung des bio­metrischen Pass­es (Pass 10) erfol­gt wie geplant zum 1. März 2010. Das Bun­des­gericht hat am gestri­gen Don­ner­stag das knappe Abstim­mungsre­sul­tat vom 17. Mai 2009 nicht für ungültig erk­lärt (C_241/2009, 1C_253/2009 und 1C_275/2009). Die Stimm­bürg­er hat­ten sich bei einem Unter­schied von nur 0,28 Prozent für den neuen Pass entschieden.

Die Richter kamen ein­stim­mig zu dem Urteil, dass keine Nachzäh­lung erfol­gen müsse, da das Ergeb­nis der Abstim­mung bei ein­er Dif­ferenz von 5504 Stim­men nicht knapp genug aus­ge­fall­en sei. Das Gericht hat aber keine Zahl angegeben, ab der eine Nachzahlung erforder­lich würde. Es sei vielmehr Auf­gabe des Bun­des­ge­set­zge­bers festzule­gen, ab welch­er Schwelle die abgegebe­nen Stim­men auf­grund der sta­tis­tis­chen Fehlerquote nachgezählt wer­den müssten. Wird eine Nachzäh­lung durchge­führt, so das Bun­des­gericht, hät­ten die Behör­den die Pflicht, diese mit beson­der­er Umsicht und Sorgfalt durchzuführen und erkan­nte Män­gel zu beheben.

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