Die Einführung des biometrischen Passes (Pass 10) erfolgt wie geplant zum 1. März 2010. Das Bundesgericht hat am gestrigen Donnerstag das knappe Abstimmungsresultat vom 17. Mai 2009 nicht für ungültig erklärt (C_241/2009, 1C_253/2009 und 1C_275/2009). Die Stimmbürger hatten sich bei einem Unterschied von nur 0,28 Prozent für den neuen Pass entschieden.
Die Richter kamen einstimmig zu dem Urteil, dass keine Nachzählung erfolgen müsse, da das Ergebnis der Abstimmung bei einer Differenz von 5504 Stimmen nicht knapp genug ausgefallen sei. Das Gericht hat aber keine Zahl angegeben, ab der eine Nachzahlung erforderlich würde. Es sei vielmehr Aufgabe des Bundesgesetzgebers festzulegen, ab welcher Schwelle die abgegebenen Stimmen aufgrund der statistischen Fehlerquote nachgezählt werden müssten. Wird eine Nachzählung durchgeführt, so das Bundesgericht, hätten die Behörden die Pflicht, diese mit besonderer Umsicht und Sorgfalt durchzuführen und erkannte Mängel zu beheben.
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