Entwurf BG über die Produktesicherheit

Der Entwurf eines Bun­des­ge­set­zes über die Pro­duk­tesicher­heit wurde heute veröf­fentlicht (vgl. Botschaft). Die Ref­er­en­dums­frist läuft am 9. Okto­ber 2009 ab. Das Gesetz ist eine Total­re­vi­sion des STEG und dient der Angle­ichung an die EG-Richtlin­ie über die all­ge­meine Pro­duk­t­sicher­heit (Richtlin­ie 2001/95/EG) und soll sich­er­stellen, dass die schweiz­erischen Anforderun­gen an die Sicher­heit von Kon­sumpro­duk­ten mit jenen des europäis­chen Bin­nen­mark­tes übereinstimmen.