Wie die NZZ in ihrer heutigen Online-Ausgabe berichtet, hat das Bezirksgericht Zürich den Mehrheitsaktionär und ehemaligen Verwaltungsdelegierten eines Zürcher Planungs- und Ingenieurbüros des Betrugs beim Bau des Uetlibergtunnels schuldig gesprochen und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Dem Vorwurf der Urkundenfälschung folgte das Gericht dagegen nicht und sprach den Angeklagten insoweit frei, weil die inkriminierten Arbeitsrapporte nicht als Urkunden im eigentlichen Sinne anzusehen seien.
Laut Anklage soll der Unternehmer mithilfe gefälschter Stundenrapporte und Rechnungen von 2000 bis 2007 etwa 12.000 Arbeitsstunden zu viel verrechnet und den Kanton Zürich dadurch um rund 1,5 Millionen Franken betrogen haben. Sein Ingenieurbüro hatte eine Lüftungszentrale der Zürcher Westumfahrung geplant. Die Deliktssumme wurde der Baudirektion im April 2008 zurückbezahlt.
Siehe hierzu auch die Medienmitteilung der Baudirektion Zürich und den Hintergrundbeitrag im Tagesanzeiger.