Fall Ütlibergtunnel: Urteil gegen Inhaber eines Ingenieurbüros

Wie die NZZ in ihrer heuti­gen Online-Aus­gabe berichtet, hat das Bezirks­gericht Zürich den Mehrheit­sak­tionär und ehe­ma­li­gen Ver­wal­tungs­delegierten eines Zürcher Pla­nungs- und Inge­nieur­büros des Betrugs beim Bau des Uetlibergtun­nels schuldig gesprochen und verurteilte ihn zu ein­er bed­ingten Frei­heitsstrafe von 20 Monat­en. Dem Vor­wurf der Urkun­den­fälschung fol­gte das Gericht dage­gen nicht und sprach den Angeklagten insoweit frei, weil die inkri­m­inierten Arbeit­srap­porte nicht als Urkun­den im eigentlichen Sinne anzuse­hen seien.

Laut Anklage soll der Unternehmer mith­il­fe gefälschter Stun­den­rap­porte und Rech­nun­gen von 2000 bis 2007 etwa 12.000 Arbeitsstun­den zu viel ver­rech­net und den Kan­ton Zürich dadurch um rund 1,5 Mil­lio­nen Franken bet­ro­gen haben. Sein Inge­nieur­büro hat­te eine Lüf­tungszen­trale der Zürcher Wes­t­um­fahrung geplant. Die Delik­tssumme wurde der Baudi­rek­tion im April 2008 zurückbezahlt.

Siehe hierzu auch die Medi­en­mit­teilung der Baudi­rek­tion Zürich und den Hin­ter­grund­beitrag im Tage­sanzeiger.