Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-NR) hat der Parlamentarischen Initiative „Opferhilfegesetz. Schaffung wichtiger Informationsrechte des Opfers“ (09.430) Folge gegeben. Die Rechtskommission des Ständerates (RK-SR) wird noch darüber beraten.
Die Initiative sieht vor, das Bundesgesetz über die Hilfe an Opfern von Straftaten (OHG) dahingehend zu ergänzen, dass das Opfer von den Behörden auch über den Strafvollzug des Täters und wesentliche Haftentscheide (z.B. Entlassung, Hafturlaube oder Halbgefangenschaft) informiert wird. Dies soll durch eine Änderung des 6. Kapitels über Schutz und Rechte des Opfers im Strafverfahren umgesetzt werden. Bisher besteht lediglich eine Informationspflicht bis zum Abschluss des Verfahrens.