B‑6767/2007: T‑CITY und LA CITY verwechselbar

Das BVer­wGer bestätigt einen Entscheid des IGE. wonach die Marke “T‑CITY” wegen gestützt auf die Wider­spruchs­marke LA CITY zu löschen sei. Die Marke LA CITY geniesse durch­schnit­tlichen Schutzum­fang und sei nicht beschreibend für die beansprucht­en Waren der Klassen 14 und 18 (u.a. Schmuck­stücke, Uhren, Schirme, Kof­fer, Spazier­stöcke und Peitschen). Das gemein­same Ele­ment CITY ste­he fern­er im Vorder­grund; die Zusätze “LA” und T-” seien nicht geeignet, das in Erin­nerung haften bleibende Ele­ment “CITY” der bei­den Marken zu überdeck­en, so dass die Zeichenähn­lichkeit und damit eine Ver­wech­slungs­ge­fahr vorliege.