Das BVerwGer bestätigt einen Entscheid des IGE. wonach die Marke “T‑CITY” wegen gestützt auf die Widerspruchsmarke LA CITY zu löschen sei. Die Marke LA CITY geniesse durchschnittlichen Schutzumfang und sei nicht beschreibend für die beanspruchten Waren der Klassen 14 und 18 (u.a. Schmuckstücke, Uhren, Schirme, Koffer, Spazierstöcke und Peitschen). Das gemeinsame Element CITY stehe ferner im Vordergrund; die Zusätze “LA” und T-” seien nicht geeignet, das in Erinnerung haften bleibende Element “CITY” der beiden Marken zu überdecken, so dass die Zeichenähnlichkeit und damit eine Verwechslungsgefahr vorliege.