In einer Medienmitteilung von heute informiert die FINMA, dass ihr Verwaltungsrat entschieden hat, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen Herausgabe von Kundendaten an US-Justizbehörden an das Bundesgericht weiter zu ziehen.
Mit dem Weiterzug an das Bundesgericht will die FINMA die Gelegenheit nutzen, dass das Bundesgericht den rechtlichen Handlungsspielraum der FINMA in Krisensituationen nach geltendem Recht als letzte Instanz beurteilt.