FINMA: Kommentar zum Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Herausgabe von Bankkundendaten an US-Behörden

Mit heutigem Datum veröf­fentlicht die FINMA eine Medi­en­mit­teilung bzw. Kom­men­tar zum kür­zlichen Entscheid des Bun­desver­wal­tungs­gerichts in Sachen Her­aus­gabe von Kun­den­dat­en an die US-Justizbehörden.

Mit Urteil vom 5. Jan­u­ar 2010 (zum Entscheid) beze­ich­nete das Bun­desver­wal­tungs­gericht die von der FINMA am 18. Feb­ru­ar 2009 ange­ord­nete Her­aus­gabe von Kun­den­dat­en an die US-Jus­tizbe­hör­den als rechtswidrig. Obschon das Bun­desver­wal­tungs­gericht die schwierige Lage der FINMA anerkan­nte, war es der Ansicht, dass die FINMA diese Datenüber­mit­tlung nicht selb­st­ständig hätte ver­fü­gen dürfen.

In Ihrer Medi­en­mit­teilung erläutert die FINMA, wie sie zu Ihrem Entscheid gelangte und stellt fest, dass das Gericht die dem FIN­MA-Entscheid zugrun­deliegen­den Annah­men wed­er prüft noch bestre­it­et. Vielmehr würde sich das Gericht auf die Fest­stel­lung beschränken, dass — so die Stel­lung­nahme der FINMA — die von der FINMA ange­ord­nete Mass­nahme nicht recht­mäs­sig gewe­sen sei.

Die FINMA erwägt zur Zeit, ob sie Beschw­erde beim Bun­des­gericht erheben wird.