Mit heutigem Datum veröffentlicht die FINMA eine Medienmitteilung bzw. Kommentar zum kürzlichen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts in Sachen Herausgabe von Kundendaten an die US-Justizbehörden.
Mit Urteil vom 5. Januar 2010 (zum Entscheid) bezeichnete das Bundesverwaltungsgericht die von der FINMA am 18. Februar 2009 angeordnete Herausgabe von Kundendaten an die US-Justizbehörden als rechtswidrig. Obschon das Bundesverwaltungsgericht die schwierige Lage der FINMA anerkannte, war es der Ansicht, dass die FINMA diese Datenübermittlung nicht selbstständig hätte verfügen dürfen.
In Ihrer Medienmitteilung erläutert die FINMA, wie sie zu Ihrem Entscheid gelangte und stellt fest, dass das Gericht die dem FINMA-Entscheid zugrundeliegenden Annahmen weder prüft noch bestreitet. Vielmehr würde sich das Gericht auf die Feststellung beschränken, dass — so die Stellungnahme der FINMA — die von der FINMA angeordnete Massnahme nicht rechtmässig gewesen sei.
Die FINMA erwägt zur Zeit, ob sie Beschwerde beim Bundesgericht erheben wird.
- Medienmitteilung der FINMA
- Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Januar 2010 (Geschäftsnr. B‑1092/2009)