FINMA: Abschluss der Untersuchungen in den Fällen Madoff und Lehman

In Ihrer heuti­gen Medi­en­mit­teilung informiert die FINMA über den Abschluss der Unter­suchun­gen in den Fällen Mad­off und Lehman.

Im einen Fall ging es um die Auswirkun­gen des in den USA erfol­gten Betruges durch den US-Investor Bernard L. Mad­off auf den Finanz­platz Schweiz. Der andere Fall bet­rifft den Ver­trieb von struk­turi­erten Pro­duk­ten, die von Tochterge­sellschaften der Lehman Broth­ers Hold­ings Inc. garantiert waren.

Die FINMA stellte bei einzel­nen Finanz­in­ter­mediären Kor­rek­turbe­darf fest und ver­an­lasste entsprechende Mass­nah­men. Gemäss FINMA zeigten die Unter­suchun­gen, dass die heutige Reg­ulierung die Anlage­ber­atungs- und Ver­mö­gensver­wal­tungskun­den nicht aus­re­ichend schützt und reg­u­la­torisch­er Hand­lungs­be­darf zur Verbesserung des Kun­den­schutzes ins­beson­dere in fol­gen­den Bere­ichen bestehe:

  • Infor­ma­tion über Gewin­npoten­zial und Ver­lus­trisiken: Neben dem Gewin­npoten­zial sind auch die mit dem Kauf von Finanzpro­duk­ten ver­bun­de­nen Ver­lus­trisiken in der über­sichtlich zu gestal­tenden Verkaufs­doku­men­ta­tion ein­fach und ver­ständlich darzulegen.
  • Abklärung des Risiko­pro­fils des Kun­den: Die Anbi­eter von Finanzpro­duk­ten sind zu verpflicht­en, am Ver­trieb­spunkt nicht nur in der Ver­mö­gensver­wal­tung, son­dern auch in der Anlage­ber­atung die Risikofähigkeit und das Risikobe­wusst­sein ihrer Kun­den sorgfältig abzuk­lären und bei der Anlage­ber­atung auf eine aus­re­ichende Diver­si­fika­tion zu acht­en. Zudem sind bei der Ver­mö­gensver­wal­tung die beste­hen­den Vor­gaben betr­e­f­fend Diver­si­fika­tion zu verschärfen.

Derzeit klärt die FINMA im Rah­men eines Reg­ulierung­spro­jek­ts ab, durch wen und wie diese reg­u­la­torischen Änderun­gen vorzunehmen sind.