In Ihrer heutigen Medienmitteilung informiert die FINMA über den Abschluss der Untersuchungen in den Fällen Madoff und Lehman.
Im einen Fall ging es um die Auswirkungen des in den USA erfolgten Betruges durch den US-Investor Bernard L. Madoff auf den Finanzplatz Schweiz. Der andere Fall betrifft den Vertrieb von strukturierten Produkten, die von Tochtergesellschaften der Lehman Brothers Holdings Inc. garantiert waren.
Die FINMA stellte bei einzelnen Finanzintermediären Korrekturbedarf fest und veranlasste entsprechende Massnahmen. Gemäss FINMA zeigten die Untersuchungen, dass die heutige Regulierung die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungskunden nicht ausreichend schützt und regulatorischer Handlungsbedarf zur Verbesserung des Kundenschutzes insbesondere in folgenden Bereichen bestehe:
- Information über Gewinnpotenzial und Verlustrisiken: Neben dem Gewinnpotenzial sind auch die mit dem Kauf von Finanzprodukten verbundenen Verlustrisiken in der übersichtlich zu gestaltenden Verkaufsdokumentation einfach und verständlich darzulegen.
- Abklärung des Risikoprofils des Kunden: Die Anbieter von Finanzprodukten sind zu verpflichten, am Vertriebspunkt nicht nur in der Vermögensverwaltung, sondern auch in der Anlageberatung die Risikofähigkeit und das Risikobewusstsein ihrer Kunden sorgfältig abzuklären und bei der Anlageberatung auf eine ausreichende Diversifikation zu achten. Zudem sind bei der Vermögensverwaltung die bestehenden Vorgaben betreffend Diversifikation zu verschärfen.
Derzeit klärt die FINMA im Rahmen eines Regulierungsprojekts ab, durch wen und wie diese regulatorischen Änderungen vorzunehmen sind.