Der Bundesrat hat heute die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO), die Jugendstrafprozessordnung (JStPO) und die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) sowie das Strafbehördenorganisationsgesetz (StBOG) und das revidierte Lugano-Übereinkommen (LugÜ) auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt.
Die Gerichtsorganisation bleibt weiter den Kantonen überlassen, muss aber an die Vorgaben der neuen Prozessordnungen angepasst werden.
Weitere Informationen finden sich in der Medienmitteilung des Bundesamt für Justiz.