Inkrafttreten der neuen Prozessordnungen am 1. Januar 2011

Der Bun­desrat hat heute die Schweiz­erische Straf­prozes­sor­d­nung (StPO), die Jugend­straf­prozes­sor­d­nung (JSt­PO) und die Schweiz­erische Zivil­prozes­sor­d­nung (ZPO) sowie das Straf­be­hör­de­nor­gan­i­sa­tion­s­ge­setz (StBOG) und das rev­i­dierte Lugano-Übereinkom­men (LugÜ) auf den 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft gesetzt.

Die Gericht­sor­gan­i­sa­tion bleibt weit­er den Kan­to­nen über­lassen, muss aber an die Vor­gaben der neuen Prozes­sor­d­nun­gen angepasst werden.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen find­en sich in der Medi­en­mit­teilung des Bun­de­samt für Justiz.