EU: überarbeitete Wettbewerbsregeln für den Waren- und Dienstleistungsvertrieb

Die europäis­che Kom­mis­sion hat eine neue Grup­pen­freis­tel­lungsverord­nung für Vere­in­barun­gen zwis­chen Her­stellern und Ver­trieb­shändlern für den Verkauf von Waren und Dien­stleis­tun­gen angenom­men (vgl. Medi­en­mit­teilung und Erläuterun­gen  und die Infor­ma­tio­nen von Clif­ford Chance und von Fresh­fields Bruck­haus Deringer).

Um die Grup­pen­freis­tel­lung in Anspruch nehmen zu kön­nen, darf der Mark­tan­teil eines Her­stellers nach wie vor höch­stens 30% betra­gen, und Liefer- und Ver­trieb­svere­in­barun­gen dür­fen keine Kernbeschränkun­gen des Wet­tbe­werbs enthal­ten. Neu gilt die Mark­tan­teilss­chwelle von 30% nicht mehr nur für Her­steller, son­dern auch für Ver­triebs- und Einzel­händler. Vere­in­barun­gen zwis­chen Unternehmen mit Mark­tan­teilen von mehr als 30% wer­den dadurch nicht ille­gal, doch  müssen die betr­e­f­fend­en Unternehmen zuvor prüfen, ob ihre Vere­in­barun­gen wet­tbe­werb­s­beschränk­ende Klauseln enthal­ten und ob diese gerecht­fer­tigt sind.

Die neuen Bes­tim­mungen sollen im Juni 2010 in Kraft treten.