Der Bundesrat orientiert heute über den Verzicht auf ein Unternehmensjuristengesetz (zur Medienmitteilung).
Gemäss Medienmitteilung bliebe der Nutzen eines Unternehmensjuristengesetzes eher unbestimmt, während dessen Nachteile, insbesondere die Erschwerung und Verlängerung von verwaltungs‑, zivil- und strafrechtlichen Verfahren, für eine Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer offensichtlich seien.
Nach Kenntnisnahme der Vernehmlassungsergebnisse hat der Bundesrat deshalb entschieden, auf die Ausarbeitung eines Unternehmensjuristengesetzes zu verzichten.