Bundesrat: Verzicht auf ein Unternehmensjuristengesetz

Der Bun­desrat ori­en­tiert heute über den Verzicht auf ein Unternehmen­sjuris­tenge­setz (zur Medi­en­mit­teilung).

Gemäss Medi­en­mit­teilung bliebe der Nutzen eines Unternehmen­sjuris­tenge­set­zes eher unbes­timmt, während dessen Nachteile, ins­beson­dere die Erschwerung und Ver­längerung von verwaltungs‑, ziv­il- und strafrechtlichen Ver­fahren, für eine Mehrheit der Vernehm­las­sung­steil­nehmer offen­sichtlich seien.

Nach Ken­nt­nis­nahme der Vernehm­las­sungsergeb­nisse hat der Bun­desrat deshalb entsch­ieden, auf die Ausar­beitung eines Unternehmen­sjuris­tenge­set­zes zu verzichten.