Vor kurzem teilte der Bundesrat mit, dass er auf dem Gesetzesweg die Risiken für die Volkswirtschaft einschränken will, die von grossen, systemrelevanten Banken ausgehen (siehe Medienmitteilung vom 12. Mai 2010).
Im Bundesblatt (Ausgabe vom 1. Juni 2010) finden sich nunmehr die Botschaft sowie der Entwurf des Bundesbeschlusses über die Planung von Massnahmen zur Begrenzung volkswirtschaftlicher Risiken durch Grossunternehmen.
Der Entwurf des Bundesbeschlusses konzentriert sich primär auf planende Elemente und beschreibt einen Zeitplan für erforderliche Gesetzesänderungen, ausgehend von dem auf Ende August 2010 vorzulegenden Schlussbericht der Expertenkommission zur Limitierung von volkswirtschaftlichen Risiken durch Grossunternehmen.