EuG bestätigt Busse gegen AstraZeneca (Missbrauch marktbeherrschender Stellung)

AstraZeneca hat seine beherrschende Stel­lung miss­braucht, indem das Inverkehrbrin­gen von gener­ischem Losec (ein Magengeschwür-Arzneimit­tel) ver­hin­dert wurde. Der EuG hat mit Urteil vom 1. Juli 2010 (Rs. T‑321/05) eine entsprechende Entschei­dung der Kom­mis­sion weit­ge­hend bestätigt.

Erstens habe AstraZeneca vor nationalen Paten­tämtern irreführende Angaben gemacht. Zweit­ens könne daraus, dass Phar­maun­ternehmen in der Regel berechtigt seien, den Wider­ruf von Mark­tzu­las­sun­gen ihrer Pro­duk­te zu ver­lan­gen, nicht geschlossen wer­den, dass dieses Ver­hal­ten vor dem Ver­bot nach EGV 82 stand­halte. Vgl. dazu auch die Würdi­gung des Urteils von Clif­ford Chance.