Die UBI hat eine Beschwerde gegen einen im Nachrichtenmagazin “10 vor 10“ausgestrahlten Beitrag knapp (mit Stichentscheid des Präsidenten) gutgeheissen. Der Beitrag über die Beziehungen der FDP zur Pharmalobby hat das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt, weil es die Redaktion wichtige Elemente nicht geprüft hatt (vgl. auch die Medienmitteilung).