Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat eine Beschwerde gegen einen Beitrag der “Tagesschau” vom 18. Dezember 2009 teilweise gutgeheissen. Der Entscheid betrifft die Berichterstattung über den Abschluss der Voruntersuchung im Fall Holenweger. Es wurde ein einseitiges Bild zum Abschluss der Voruntersuchung im Fall Holenweger vermittelt, indem nur der Standpunkt des Untersuchungsrichters wiedergegeben wurden. Dies verletzt das Sachgerechtigkeitsgebot von RTVG 4 II.