UBI: SF-Berichterstattung zum Fall Holenweger verletzte das Sachgerechtigkeitsverbot

Die Unab­hängige Beschw­erde­in­stanz für Radio und Fernse­hen (UBI) hat eine Beschw­erde gegen einen Beitrag der “Tagess­chau” vom 18. Dezem­ber 2009 teil­weise gut­ge­heis­sen. Der Entscheid bet­rifft die Berichter­stat­tung über den Abschluss der Vorun­ter­suchung im Fall Holen­weger. Es wurde ein ein­seit­iges Bild zum Abschluss der Vorun­ter­suchung im Fall Holen­weger ver­mit­telt, indem nur der Stand­punkt des Unter­suchungsrichters wiedergegeben wur­den. Dies ver­let­zt das Sachgerechtigkeits­ge­bot von RTVG 4 II.