In derselben Medienmitteilung wird auf eine Berichterstattung des “Regionaljournals Ostschweiz” von Radio SRF 1 hingewiesen, welche das Sachgerechtigkeitsverbot nicht verletzte. Dabei ging es um die Frage, ob eine kritische Berichterstattung auf der Webseite des Vereins gegen Tierfabriken Schweiz VgT die Persönlichkeit von Novartis und Daniel Vasella verletzt habe. Das BGer kam damals zum Schluss, dass dies nicht der Fall sei (vgl. die Berichterstattung auf diesem Blog). Obwohl die UBI Mängel bei der Zusammenfassung der Argumente des BGer und namentlich bei der Wortwahl feststellte, hätten diese Mängel den Gesamteindruck nicht massgeblich beeinträchtigt.
UBI: Beschwerde gegen einen Beitrag der Nachrichtensendung “HeuteMorgen” von Radio SRF 1 gutgeheissen
Einer Medienmitteilung der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) ist zu entnehmen, dass eine Beschwerde der SVP gegen einen Beitrag der Nachrichtensendung “HeuteMorgen” von Radio SRF 1 gutgeheissen wurde. Im Zentrum des Beitrags mit dem Titel “Grosse Unternehmen kehren der Schweiz den Rücken” stand der beabsichtigte Wegzug von Weatherford aus der Schweiz. SRF 1 erwähnte dreimal (Anmoderation zur Sendung, Anmoderation zum Beitrag und Bericht selbst), dass die im Februar 2014 angenommene Volksinitiative “Gegen Masseneinwanderung” eine Rolle für den Wegzug des Unternehmens gespielt habe. Im Beitrag finde sich aber kein Beleg dafür, dass die Annahme der Volksinitiative tatsächlich eine wesentliche Rolle für den Wegzug des Unternehmens gespielt habe. Deshalb sei das Sachgerechtigkeitsverbot verletzt.