UBI: Beschwerde gegen einen Beitrag der Nachrichtensendung “HeuteMorgen” von Radio SRF 1 gutgeheissen

Ein­er Medi­en­mit­teilung der Unab­hängi­gen Beschw­erde­in­stanz für Radio und Fernse­hen (UBI) ist zu ent­nehmen, dass eine Beschw­erde der SVP gegen einen Beitrag der Nachricht­ensendung “HeuteMor­gen” von Radio SRF 1 gut­ge­heis­sen wurde. Im Zen­trum des Beitrags mit dem Titel “Grosse Unternehmen kehren der Schweiz den Rück­en” stand der beab­sichtigte Wegzug von Weath­er­ford aus der Schweiz. SRF 1 erwäh­nte dreimal (Anmod­er­a­tion zur Sendung, Anmod­er­a­tion zum Beitrag und Bericht selb­st), dass die im Feb­ru­ar 2014 angenommene Volksini­tia­tive “Gegen Massenein­wan­derung” eine Rolle für den Wegzug des Unternehmens gespielt habe. Im Beitrag finde sich aber kein Beleg dafür, dass die Annahme der Volksini­tia­tive tat­säch­lich eine wesentliche Rolle für den Wegzug des Unternehmens gespielt habe. Deshalb sei das Sachgerechtigkeitsver­bot ver­let­zt.

In der­sel­ben Medi­en­mit­teilung wird auf eine Berichter­stat­tung des “Region­aljour­nals Ostschweiz” von Radio SRF 1 hingewiesen, welche das Sachgerechtigkeitsver­bot nicht ver­let­zte. Dabei ging es um die Frage, ob eine kri­tis­che Berichter­stat­tung auf der Web­seite des Vere­ins gegen Tier­fab­riken Schweiz VgT die Per­sön­lichkeit von Novar­tis und Daniel Vasel­la ver­let­zt habe. Das BGer kam damals zum Schluss, dass dies nicht der Fall sei (vgl. die Berichter­stat­tung auf diesem Blog). Obwohl die UBI Män­gel bei der Zusam­men­fas­sung der Argu­mente des BGer und namentlich bei der Wort­wahl fest­stellte, hät­ten diese Män­gel den Gesamtein­druck nicht mass­ge­blich beeinträchtigt.