Das Bundesgericht hatte im Juni 2014 eine Beschwerde von Novartis und Daniel Vasella gegen den Verein gegen Tierfabriken VgT abgewiesen (wir haben berichtet). Das Urteil und die öffentliche Urteilsberatung des BGer war Gegenstand eines Beitrags in der Sendung “Regional-Journal Ostschweiz” von Radio SRF 1. Wie in der ganzen
Sendung wurde auch im Beitrag über das erwähnte Urteil in Mundart
gesprochen.
Erwin Kessler und der VgT erhoben darauf Beschwerde bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI). Der Beitrag sei darauf ausgerichtet gewesen, den VgT und dessen
Präsidenten “lächerlich zu machen”. Das erwähnte Urteil des BGer sei nicht richtig wiedergegeben worden. Dadurch sei das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt. Die UBI wies die Beschwerde ab.
Gegen diesen Entscheid gelangen Erwin Kessler und der VgT an das BGer, das ihre Beschwerde gutheisst und eine Verletzung des Sachgerechtigkeitsverbots feststellt. Der Korrespondent von SRF 1 bei der Urteilsberatung hatte im Bericht von Radio SRF 1 mehrfach wiederholt, die Mehrheit der Richter habe weder Erwin
Kessler noch dessen Äusserungen ernst genommen. Die Sendung legte den Schwerpunkt damit auf entsprechenden Zweifel des Bundesgerichts, obwohl bei der Urteilsberatung auch andere Punkte relevant waren. Die UBI sah das Sachgerechtigkeitsgebot trotzdem gewahrt, weil es in der Programmautonomie liege, den Fokus zu wählen, mit dem ein Thema beleuchtet wird. Dies greift, so das BGer, zu kurz. Auch ein selbst gewählter Schwerpunkt einer
Nachrichtensendung unterliegt dem Sachgerechtigkeitsgebot. Da wichtige Punkte der Urteilsberatung fehlten, verletzte die Sendung im Gesamteindruck das Sachgerechtigkeitsgebot.