Das BVerwGer hält fest, dass die Marke “AUSSIE DUAL PERSONALITY” eine Herkunftsangabe enthält.
Der Ausdruck “AUSSIE” sei nicht mehrdeutig, sondern bezeichne einzig “Australier” oder “australisch”. Die Begriffe “DUAL PERSONALITY” werden ferner als Bedeutungseinheit verstanden, so dass der Ausdruck “DUAL” nicht auf “AUSSIE” bezogen wird. Im Ergebnis indiziert die Marke “AUSSIE DUAL PERSONALITY” im Gesamteindruck eine Herkunftserwartung für die beanspruchten Waren bei einem erheblichen Teil der Verkehrskreise. Da die betreffenden Waren tatsächlich nicht aus Australien stammen, ist das Zeichen irreführend iSv MSchG 2 c.