1B_44/2010: Quellenschutz für Blog-Kommentare bei Mindest-Informationsgehalt

Wie die NZZ aus der öffentlichen Urteils­ber­atung des Bun­des­gerichts von heute Mittwoch berichtete, kön­nen sich Medi­en auf den Quel­len­schutz iSv StGB 28a I zugun­sten von Per­so­n­en berufen, die auf der Inter­net­seite einen Kom­men­tar zu einem Blo­gein­trag ver­fasst haben, sofern der Kom­men­tar ein Min­i­mum an Infor­ma­tio­nen enthalte. Da Infor­ma­tion und Unter­hal­tung heute nicht immer leicht zu unter­schei­den seien, dür­fen an den Infor­ma­tion­s­ge­halt keine hohen Anforderun­gen gestellt wer­den (das BGer gibt also der Unter­hal­tung im Zweifel Infor­ma­tion­ssta­tus, und nicht umgekehrt).

Die Urteils­be­grün­dung wurde vom BGer bish­er nicht veröffentlicht.