Der Bundesrat hat Gesetzesänderungen für eine Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen auf den 1. Januar 2011 in Kraft gesetzt (siehe Gesetzesentwurf und Botschaft).
Die Änderungen des Strafgesetzbuches (StGB) und des Militärstrafgesetzes (MStG) beinhalten insbesondere die Schaffung eines neuen Tatbestandes der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und eine detaillierte Definition von Kriegsverbrechen sowie eine Anpassung des Tatbestands des Völkermords. Ferner werden die Zuständigkeiten für die Durchführung von Strafverfahren wegen dieser Verbrechen in Friedenszeiten (grds. Bundesanwaltschaft bzw. Militärjustiz bei Beteiligung von Angehörigen der Schweizer Armee) und im Kriegsfall (Militärjustiz) neu festgelegt. Schliesslich wird die Zuständigkeit für die Verfolgung solcher im Ausland begangener Taten und die Durchführung von Abwesenheitsverfahren geregelt.