Gesetzesänderung zur Strafverfolgung schwerster Verbrechen

Der Bun­desrat hat Geset­zesän­derun­gen für eine Strafver­fol­gung von Völk­er­mord, Ver­brechen gegen die Men­schlichkeit sowie Kriegsver­brechen auf den 1. Jan­u­ar 2011 in Kraft geset­zt (siehe Geset­ze­sen­twurf und Botschaft).

Die Änderun­gen des Strafge­set­zbuch­es (StGB) und des Mil­itärstrafge­set­zes (MStG) bein­hal­ten ins­beson­dere die Schaf­fung eines neuen Tatbe­standes der Ver­brechen gegen die Men­schlichkeit und eine detail­lierte Def­i­n­i­tion von Kriegsver­brechen sowie eine Anpas­sung des Tatbe­stands des Völk­er­mords. Fern­er wer­den die Zuständigkeit­en für die Durch­führung von Strafver­fahren wegen dieser Ver­brechen in Frieden­szeit­en (grds. Bun­de­san­waltschaft bzw. Mil­itär­jus­tiz bei Beteili­gung von Ange­höri­gen der Schweiz­er Armee) und im Kriegs­fall (Mil­itär­jus­tiz) neu fest­gelegt. Schliesslich wird die Zuständigkeit für die Ver­fol­gung solch­er im Aus­land began­gener Tat­en und die Durch­führung von Abwe­sen­heitsver­fahren geregelt.